Die Griechische Orthodoxe Kirchliche Gemeinde zum Heiligen Georg in Wien besteht als Nomiko Proswpo Dhmosiou Dikaiou gemäß dem Bundesgesetz für die Orthodoxen, das das österreichische Parlament 1967 gewählt hat, und wird gemäß der Satzung, die von der Vollversammlung der Gemeinde am 18 April 1907 genehmigt wurde, verwaltet. Sie wurde abgeändert am 22 April 1975 und genehmigt wurde sie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 29 Juni 2001. (GZ 10.535/1-KA/c/01).

Artikel 1 der Betriebssatzung setzt charakteristisch folgendes fest: «Die griechisch östlich Gemeinde zum Heiligen Georg in Wien ist für den Tempel und die Wohltätigkeiten verantwortlich und verwaltet die Vermächtnisse und wirtschaftliche Mittel, die für diesen Zweck zu Verfügung gestellt wurden gemäß allem, was die kaiserköniglichen privilegierten Verordnungen am 3 August 1782 und am 8 Oktober 1796 festsetzen, gemäß dem Bundesgesetz vom 23 Juni 1967 für die juristischen Außenbeziehungen der griechisch östlichen (orthodoxen) Kirche in Österreich, welches die Beziehungen zwischen die griechisch orthodoxe Metropole Österreichs und die kirchliche Gemeinde zum Heiligen Georgios regelt und schlussendlich gemäß dem kirchlichen Recht der griechisch Orthodoxen Kirche. ».

Die Gemeinde wird von den folgenden Organen verwaltet:

1. Die Vollversammlung
2. Die Kommission
3. Der Vorsitzender der Kommission

Καισαροβασιλική Πατέντα περί του Καμπίου Βιέννη 1791.

Προνόμιo των αυτοκράτορων της Αυστρίας στους ορθόδοξους εμπόρους.1783