Sobald die orthodoxen osmanischen Staatsbürger Wiens sich wirtschaftlich gestärkt hatten, war ihre grundsätzliche Sorge die Gründung eines orthodoxen Tempels.
Die ersten, die das Recht bekamen einen Tempel zu gründen waren die Griechen mit osmanischer Staatsbürgerschaft. Nach der begünstigenden Intervention des Prinzen Eugen aus Savoia an Kaiser Karl VI wurde mittels eines kaiserlichen Dokumentes das Recht auf Gründung eines orthodoxen Tempels im Namen des Heiligen Georgs gewährt.
Dieser Tempel stand ursprünglich im Haus des Alexander Maurokordatos und die erste Liturgie fand in diesem im Jahr 1726 statt. Die Gemeinde der osmanischen Griechen bekam ihren Namen von ihrem Tempel. Aber die Gründung eines orthodoxen Tempels für die Griechen hatte zur Folge den Zorn des serbischen Metropoliten Karlowicz, welcher die religiöse und verwaltende Aufsicht des Tempels für sich beanspruchte.
Von 1723 bis 1776 beanspruchten die serbischen Metropoliten den griechischen Tempel des Heiligen Georgs als Eigentum und im Jahr 1761 gelang ihnen die Herausgabe des Dokuments, welches den Tempel und dessen Vermögen dem Metropoliten Karlowicz einordnet.

Die Folge dieser Tatsache war die Schließung des Tempels von den Griechen der Gemeinde des Heiligen Georgs von 1761 bis 1776. Das Thema wurde endgültig beigelegt mit der Abtretung am 2 März 1776 eines von Maria Theresia hohen kaiserlichen Privilegs, welches das Eigentum des Tempels an die griechische Gemeinde weitergab und dem serbischen Metropoliten befiehl den Tempel, alles, was ihm gehörte und alles andere, was die vorigen Metropoliten vom Tempel entfernt hatten, zurückzugeben. Dieses Privileg wurde auch von den nachkommenden Thronfolgern ratifiziert. So bekam wenig später die Gemeinde des Heiligen Georgs einen eigenen Tempel, dessen Errichtung um 1803 begann und um 1809 vollendet wurde. Ein Privileg zur Gründung des Tempels wurde von Josef II um 1787 an die Griechen und Walachen mit österreichischer Staatsbürgerschaft gewährt. Nach der Ablehnung des Vorschlags der Walachen an die Griechen mit osmanischer Staatsbürgerschaft für die Gründung eines für beide Gemeinden gemeinschaftlich nutzbaren Tempels, errichteten die Walachen durch die Ausgaben des Großhändlers Sina ihren eigenen Tempel, «Die Heilige Dreifaltigkeit », die am Fleischmarkt in Wien steht.

Die verwaltende Behörde des Tempels jeder Gemeinde bestand aus 2 oder 3 Beauftragten (επιτρόπους), welche vom Parlament jeder Gemeinde gewählt wurden und zuständig für die Erledigung aller Angelegenheiten des Tempels waren. Gegen Jahresende waren sie auch verpflichtet eine Rechnung von ihrer Verwaltung der ganzen Gemeinde vorzulegen.Das zwölfgliedrige Parlament jeder Gemeinde wählte auch die Priester und efhmerious jedes Tempels, welche griechisch-orthodoxe Mönchpriester sein sollten und aus einem der großen Klöster des türkisch besetzten griechischen Raumes kommen sollten.
Die Pflichte der efhmeriwn waren nur religiöse und sie selbst waren verantwortlich gegenüber dem Parlament der. Sie mussten dem serbischen Metropoliten gegenüber Respekt erweisen, der ihre Wahl ratifizierte, ohne in den kirchlichen Angelegenheiten der zwei griechischen Gemeinden aktiv teilzunehmen.
Unter der Aufsicht der efhmeriwn waren auch der Küster und die Kirchensänger jedes Tempels Angestellte, die der Verwaltung der Gemeinde gehörten. Der efhmeros und die upefhmeroi bekamen auch ein Gehalt von der Gemeinde, welche ihnen ebenfalls eine kostenlose Bleibe überließ. Unter den efhmeroi, die für den Tempel des Heiligen Georgs gedient heben, waren auch Neofitos Doukas, Anthimos Gazis, Theoklitos Farmakidis und der Patriarch Joachim III (Demetriades).

Heiliger Georg. Sicht aus dem Ηafnersteig